veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2023 Teil II Nr. 342,

ausgegeben zu Bonn am 15. Dezember 2023

 

 

Bekanntmachung

über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens

über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung

 

Vom 1. Dezember 2023

 

 

Die Niederlande haben am 27. November 2023 gegenüber der Regierung der Niederlande in deren Eigenschaft als Verwahrer des Haager Übereinkommens vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (BGBl. 1990 II S. 206, 207) die Erstreckung des Übereinkommens auf Curaçao erklärt. Die Erstreckung wird nach Artikel 43 Absatz 2 des Übereinkommens ab 1. Februar 2024 wirksam.

 

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 30. Januar 2023 (BGBl. II Nr. 41).

 

Berlin, den 1. Dezember 2023

 

Auswärtiges Amt

Im Auftrag

Tania von Uslar-Gleichen

* Vorbehalte und Erklärungen

 

Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden im Bundesgesetzblatt Teil II nicht (mehr) veröffentlicht. Sie sind in englischer Sprache auf der Webseite der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht unter https://www.hcch.net einsehbar. Gleiches gilt für die gegebenenfalls gemäß Übereinkommen zu benennenden Zentralen Behörden oder Kontaktstellen