veröffentlicht
im Bundesgesetzblatt 2023 Teil II Nr. 342, ausgegeben
zu Bonn am 15. Dezember 2023 Bekanntmachung über den
Geltungsbereich des Haager Übereinkommens über die
zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung Vom 1. Dezember 2023 Die Niederlande
haben am 27. November 2023 gegenüber der Regierung der Niederlande in deren
Eigenschaft als Verwahrer des Haager Übereinkommens vom 25. Oktober 1980 über
die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (BGBl. 1990 II
S. 206, 207) die Erstreckung des
Übereinkommens auf Curaçao erklärt. Die Erstreckung wird
nach Artikel 43 Absatz 2 des Übereinkommens ab 1. Februar 2024 wirksam. Diese Bekanntmachung
ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 30. Januar 2023 (BGBl. II Nr.
41). Berlin, den 1. Dezember 2023 Auswärtiges Amt Im Auftrag Tania von
Uslar-Gleichen |
* Vorbehalte und Erklärungen Vorbehalte und
Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden
im Bundesgesetzblatt Teil II nicht (mehr) veröffentlicht. Sie sind in
englischer Sprache auf der Webseite der Haager Konferenz für Internationales
Privatrecht unter https://www.hcch.net einsehbar. Gleiches gilt für die
gegebenenfalls gemäß Übereinkommen zu benennenden Zentralen Behörden oder
Kontaktstellen |