veröffentlicht
im Bundesgesetzblatt 2024 Teil II Nr. 117 ausgegeben
zu Bonn am 11. April 2024 Bekanntmachung über den
Geltungsbereich des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer
öffentlicher Urkunden von der Legalisation Vom 3. April 2024 I. Das Haager
Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher
Urkunden von der Legalisation (BGBl. 1965 II S. 875, 876) wird nach seinem
Artikel 12 Absatz 3 für |
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Ruanda* nach Maßgabe einer
bei Hinterlegung der Beitrittsurkunde abgegebenen Erklärung |
am 5. Juni 2024 |
in Kraft treten. II. Die Bundesrepublik
Deutschland hat am 28. März 2024 gegenüber der Regierung der
Niederlande in deren Eigenschaft als Verwahrer des Haager Übereinkommens Einspruch nach Artikel 12 Absatz 2
des Übereinkommens gegen den Beitritt
Ruandas eingelegt. Das Übereinkommen wird nach seinem Artikel 12 Absatz 3
somit im Verhältnis der Bundesrepublik
Deutschland zu Ruanda nicht in
Kraft treten. Diese Bekanntmachung
ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 22. Januar 2024 (BGBl. 2024 II
Nr. 31). Berlin, den 3. April
2024 Auswärtiges Amt Im Auftrag Tania von
Uslar-Gleichen |
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* Vorbehalte und
Erklärungen: Vorbehalte und
Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden
im Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und
französischer Sprache auf der Webseite der Haager Konferenz für
Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net einsehbar. Gleiches
gilt für die ggf. gemäß Übereinkommen zu benennenden Zentralen Behörden oder
Kontaktstellen.
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