veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2024 Teil II Nr. 117

ausgegeben zu Bonn am 11. April 2024

 

 

Bekanntmachung

über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens zur Befreiung

ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation

 

Vom 3. April 2024

 

I.

 

Das Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (BGBl. 1965 II S. 875, 876) wird nach seinem Artikel 12 Absatz 3 für

Ruanda*

nach Maßgabe einer bei Hinterlegung der Beitrittsurkunde abgegebenen Erklärung

am 5. Juni 2024

in Kraft treten.

 

II.

 

Die Bundesrepublik Deutschland hat am 28. März 2024 gegenüber der Regierung der Niederlande in deren Eigenschaft als Verwahrer des Haager Übereinkommens Einspruch nach Artikel 12 Absatz 2 des Übereinkommens gegen den Beitritt Ruandas eingelegt. Das Übereinkommen wird nach seinem Artikel 12 Absatz 3 somit im Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu Ruanda nicht in Kraft treten.

 

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 22. Januar 2024 (BGBl. 2024 II Nr. 31).

 

Berlin, den 3. April 2024

 

Auswärtiges Amt

Im Auftrag

Tania von Uslar-Gleichen

* Vorbehalte und Erklärungen:

Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden im Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net einsehbar. Gleiches gilt für die ggf. gemäß Übereinkommen zu benennenden Zentralen Behörden oder Kontaktstellen.