veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2026 Teil II Nr. 107,

ausgegeben zu Bonn am 28. Mai 2026

 

 

Bekanntmachung

über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens

über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen

 

Vom 22. Mai 2026

 

 

Das Haager Übereinkommen vom 18. März 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen (BGBl. 1977 II S. 1452, 1472) wird nach seinem Artikel 39 Absatz 5 im Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu

Bahrain *

nach Maßgabe von bei Hinterlegung der Beitrittsurkunde angebrachten Vorbehalten

 

am 12. Juli 2026

Moldau, Republik *

nach Maßgabe von bei Hinterlegung der Beitrittsurkunde angebrachten Vorbehalten und abgegebenen Erklärungen

am 12. Juli 2026

Philippinen *

nach Maßgabe von bei Hinterlegung der Beitrittsurkunde angebrachten Vorbehalten und abgegebenen Erklärungen

am 12. Juli 2026

in Kraft treten.

 

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 23. September 2025 (BGBl. II Nr. 248).

 

Berlin, den 22. Mai 2026

 

Auswärtiges Amt

Im Auftrag

Tania von Uslar-Gleichen

*Vorbehalte und Erklärungen:

Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden im Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net einsehbar. Gleiches gilt für die ggf. gemäß Übereinkommen zu benennenden Zentralen Behörden oder Kontaktstellen.