veröffentlicht im
Bundesgesetzblatt 1958 Teil II Nr. 27, Seite 576,
ausgegeben zu Bonn am 20. Dezember 1958
Gesetz
zu dem Haager Übereinkommen vom 1. März 1954 über den Zivilprozeß
Vom 18. Dezember 1958
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Dem von der Bundesrepublik Deutschland am 9. April 1957 unterzeichneten Haager
Übereinkommen über den Zivilprozeß vorn 1. März 1954 wird zugestimmt. Das
Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2
Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses
Gesetzes feststellt.
Artikel 3
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Übereinkommen gemäß seinem Artikel 28 Abs. 2 für die
Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 18. Dezember 1958.
Der Bundespräsident
Theodor Heuss
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Ludwig Erhard
Der Bundesminister der Justiz
Schäffer
Der Bundesminister des Auswärtigen
von Brentano