veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2011 Teil II Nr. 19, Seite 691,

ausgegeben zu Bonn am 8. Juli 2011

 

 

Bekanntmachung

zum Europäischen Übereinkommen

über die Zustellung von Schriftstücken

in Verwaltungssachen im Ausland

 

Vom 1. Juni 2011

 

 

Die gemäß Artikel 2 Absatz 1 des Europäischen Übereinkommens vom 24. November 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland (BGBl. 1981 II S. 533, 535) zu benennenden Zentralen Behörden der Vertragsparteien werden künftig nicht mehr im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie können auf der Webseite des Europarats, der Verwahrer des Übereinkommens ist, eingesehen werden (www.conventions.coe.int).

 

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 23. November 2010 (BGBl. II S. 1561).

 

Berlin, den 1. Juni 2011

 

Auswärtiges Amt

Im Auftrag

Dr. Susanne Wasum-Rainer