veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2011 Teil II Nr. 19, Seite 691, ausgegeben zu Bonn am 8. Juli 2011
Bekanntmachung zum Europäischen Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland
Vom 1. Juni 2011
Die gemäß Artikel 2 Absatz 1 des Europäischen Übereinkommens vom 24. November 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland (BGBl. 1981 II S. 533, 535) zu benennenden Zentralen Behörden der Vertragsparteien werden künftig nicht mehr im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie können auf der Webseite des Europarats, der Verwahrer des Übereinkommens ist, eingesehen werden (www.conventions.coe.int).
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 23. November 2010 (BGBl. II S. 1561).
Berlin, den 1. Juni 2011
Auswärtiges Amt Im Auftrag Dr. Susanne Wasum-Rainer |