Anwendungsbereich |
Universelle Anwendung |
Allgemeine Regel in Bezug auf das anzuwendende Recht |
Besondere Regeln zugunsten bestimmter berechtigter Personen |
Besondere Regel in Bezug auf Ehegatten und frühere Ehegatten |
Besondere Mittel zur Verteidigung |
Wahl des anzuwendenden Rechts für die Zwecke eines einzelnen Verfahrens |
Wahl des anzuwendenden Rechts |
«Wohnsitz» anstelle von «Staatsangehörigkeit» |
Öffentliche Aufgaben wahrnehmende Einrichtungen |
Geltungsbereich des anzuwendenden Rechts |
Ausschluss der Rückverweisung |
Öffentliche Ordnung (ordre public) |
Bemessung des Unterhaltsbetrags |
Nichtanwendung des Protokolls auf innerstaatliche Kollisionen |
In räumlicher Hinsicht nicht einheitliche Rechtssysteme |
Hinsichtlich der betroffenen Personengruppen nicht einheitliche Rechtssysteme |
Koordinierung mit den früheren Haager Übereinkommen über Unterhaltspflichten |
Koordinierung mit anderen Übereinkünften |
Einheitliche Auslegung |
Prüfung der praktischen Durchführung des Protokolls |
Übergangsbestimmungen |
Unterzeichnung, Ratifikation und Beitritt |
Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration |
Inkrafttreten |
Erklärungen in Bezug auf nicht einheitliche Rechtssysteme |
Vorbehalte |
Erklärungen |
Kündigung |
Notifikation |