Zum Verzeichnis der Vertragsstaaten

 

Präambel

Art. 1
Begriffsbestimmungen

Kapitel I
Konsularische Beziehungen im Allgemeinen

Abschnitt I
Aufnahme und Pflege kon-sularischer Beziehungen

Art. 2
Aufnahme konsularischer Beziehungen

Art. 3
Wahrnehmung konsula-rischer Aufgaben
Art. 4
Errichtung einer konsula-rischen Vertretung
Art. 5
Konsularische Aufgaben
Art. 6
Wahrnehmung konsulari-scher Aufgaben außerhalb des Konsular-bezirks
Art. 7
Wahrnehmung konsulari-scher Aufgaben in einem dritten Staat
Art 8
Wahrnehmung konsulari-scher Aufgaben für einen dritten Staat
Art. 9
Klassen der Leiter konsulari-scher Vertretungen
Art. 10
Bestellung und Zulassung von Leitern konsularischer Vertretungen
Art. 11
Bestallungsschreiben oder Notifikation der Bestellung
Art. 12
Exequatur
Art. 13
Vorläufige Zulassung des Leiters einer konsularischen Vertretung
Art. 14
Notifizierung an die Behör-den des Konsularbezirks
Art. 15
Vorübergehende Wahrneh-mung der Aufgaben des Leiters einer konsularischen Vertretung
Art. 16
Rangfolge der Leiter kon-sularischer Vertretungen
Art. 17
Vornahme diplomatischer Amtshandlungen durch Kon-sularbeamte
Art. 18
Bestellung derselben Person zum Konsularbeamten durch zwei oder mehr Staaten
Art. 19
Bestellung der Mitglieder des konsularischen Perso-nals
Art. 20
Personalbestand der kon-sularischen Vertretung
Art. 21
Rangfolge der Konsular-beamten einer konsulari-schen Vertretung
Art. 22
Staatsangehörigkeit der Konsularbeamten
Art. 23
Erklärung zur persona non grata
Art. 24
Notifizierung der Bestellun-gen, Ankünfte und Abreisen an den Empfangsstaat
Abschnitt II
Beendigung der konsulari-schen Tätigkeit

Art. 25
Beendigung der dienstlichen Tätigkeit eines Mitglieds einer konsularischen Ver-tretung
Art. 26
Abreise aus dem Hoheits-gebiet des Empfangsstaats
Art. 27
Schutz der konsularischen Räumlichkeiten und Archive sowie der Interessen des Entsendestaats unter außer-gewöhnlichen Umständen
Kapitel II
Erleichterungen, Vorrechte und Immunitäten für kon-sularische Vertretungen,
Berufskonsularbeamte und sonstige Mitglieder einer konsularischen Vertretung

Abschnitt I
Erleichterungen, Vorrechte und Immunitäten für die konsularische Vertretung

Art. 28
Erleichterungen für die Tä-tigkeit der konsularischen Vertretung
Art. 29
Benutzung der National-flagge und des Staats-wappens
Art. 30
Unterbringung
Art. 31
Unverletzlichkeit der konsu-larischen Räumlichkeiten
Art. 32
Befreiung der konsulari-schen Räumlichkeiten von der Besteuerung
Art. 33
Unverletzlichkeit der konsu-larischen Archive und Schriftstücke
Art. 34
Bewegungsfreiheit
Art. 35
Verkehrsfreiheit
Art. 36
Verkehr mit Angehörigen des Entsendestaats
Art. 37
Benachrichtigung bei Todes-fällen, Vormundschaften oder Pflegschaften, bei Schiffbruch und Flugzeug-unglücken
Art. 38
Verkehr mit den Behörden des Empfangsstaates
Art. 39
Konsulargebühren und
-kosten
Abschnitt II
Erleichterungen, Vorrechte und Immunitäten für Be-rufskonsularbeamte und andere Mitglieder der konsularischen Vertretung

Art. 40
Schutz der Konsularbeamten
Art. 41
Persönliche Unverletzlich-keit der Konsularbeamten
Art. 42
Benachrichtigung über Fest-nahme, Untersuchungshaft oder Strafverfolgung
Art. 43
Immunität von der Gerichts-barkeit
Art. 44
Zeugnispflicht
Art. 45
Verzicht auf Vorrechte und Immunitäten
Art. 46
Befreiung von der Auslän-dermeldepflicht und der Aufenthaltsgenehmigung
Art. 47
Befreiung von der Arbeits-erlaubnis
Art. 48
Befreiung vom System der sozialen Sicherheit
Art. 49
Befreiung von der Besteue-rung
Art. 50
Befreiung von Zöllen und Zollkontrollen
Art. 51
Nachlass eines Mitglieds der konsularischen Vertretung oder eines seiner Familien-angehörigen
Art. 52
Befreiung von persönlichen Dienstleistungen und Auf-lagen
Art. 53
Beginn und Ende konsula-rischer Vorrechte und Immu-nitäten
Art. 54
Verpflichtungen dritter Staaten
Art. 55
Beachtung der Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften des Empfangsstaats
Art. 56
Haftpflichtversicherung
Art. 57
Sonderbestimmungen über private Erwerbstätigkeit
Kapitel III
Regelung für Wahlkonsular-beamte und die von ihnen geleiteten konsularischen Vertretungen

Art. 58
Allgemeine Bestimmungen über Erleichterungen, Vorrechte und Immunitäten
Art. 59
Schutz der konsularischen Räumlichkeiten
Art. 60
Befreiung der konsulari-schen Räumlichkeiten von der Besteuerung
Art. 61
Unverletzlichkeit der kon-sularischen Archive und Schriftstücke
Art. 62
Befreiung von Zöllen
Art. 63
Strafverfahren
Art. 64
Schutz des Wahlkonsular-beamten
Art. 65
Befreiung von der Auslän-dermeldepflicht und der Aufenthaltsgenehmigung
Art. 66
Befreiung von der Besteue-rung
Art. 67
Befreiung von persönlichen Dienstleistungen und Auf-lagen
Art. 68
Fakultativer Charakter der Institution des Wahlkonsu-larbeamten
Kapitel IV
Allgemeine Bestimmungen

Art. 69
Konsularagenten, die nicht Leiter einer konsularischen Vertretung sind
Art. 70
Wahrnehmung konsularischer Aufgaben durch eine diplomatische Mission
Art. 71
Angehörige des Empfangs-staats und Personen, die dort ständig ansässig sind
Art. 72
Nichtdiskriminierung
Art. 73
Verhältnis zwischen diesem Übereinkommen und ande-ren internationalen Überein-künften
Kapitel V
Schlussbestimmungen

Art. 74
Unterzeichnung
Art. 75
Ratifizierung
Art. 76
Beitritt
Art. 77
In-Kraft-Treten
Art. 78
Notifikationen durch den Generalsekretär
Art. 79
Verbindliche Wortlaute