veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 1990 Teil II Nr. 15, Seite 357,

ausgegeben zu Bonn am 28. August 1979

 

 

Gesetz

zu dem Vertrag vom 31. Mai 1988

zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich

über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen

 

Vom 26. April 1990

 

 

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

 

Artikel 1

 

Dem in Bonn am 31. Mai 1988 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

 

 

Artikel 2

 

Die Aufgaben nach Artikel 2 Abs. 1 Satz 3, Artikel 9 und Artikel 10 Abs. 1 Satz 3 des Vertrags nehmen die von den Landesregierungen bestimmten Stellen wahr.

 

 

Artikel 3

 

Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt.

 

 

Artikel 4

 

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

 

(2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 20 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

 

__________________________

 

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt verkündet.

 

 

Bonn, den 26. April 1990

 

Der Bundespräsident

Weizsäcker

 

Der Bundeskanzler

Dr. Helmut Kohl

 

Der Bundesminister des Innern

Schäuble

 

Der Bundesminister des Auswärtigen

Genscher

 

Der Bundesminister der Justiz

Engelhard