veröffentlicht im Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaften
Nr. L 58 vom 28.02.2001
Erklärungen Schwedens und Finnlands
nach Artikel 36 Absatz 2 Buchstabe a) der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 des Rates vom 29.
Mai 2000 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen
in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung für die gemeinsamen
Kinder der Ehegatten[1]
a) Erklärung Schwedens
Schweden erklärt gemäß Artikel 36 Absatz 2 Buchstabe a) der Verordnung (EG) Nr.
1347/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und
Vollstreckung von Entschei-
dungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung für die
gemeinsamen Kinder der Ehegatten, dass ab dem Tag, zu dem das Übereinkommen vom 6.
Februar 2001 zwischen den nordischen Ländern zur Änderung des Übereinkommens in
Schweden und Finnland in Kraft tritt, anstelle dieser Verordnung das Übereinkommen vom 6.
Februar 1931 zwischen Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden mit Bestimmungen
des internationalen Verfahrensrechts über Ehe, Adoption und Vormundschaft einschließlich
des Schlussprotokolls ganz auf die Beziehungen zwischen Schweden und Finnland anwendbar
ist.
b) Erklärung Finnlands
Finnland nimmt das ihm gemäß Artikel 36 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 über
die Zu-
ständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in
Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung für die gemeinsamen Kinder der
Ehegatten (Brüssel-II-Verord-
nung) zustehende Recht in Anspruch, anstelle dieser Verordnung das Übereinkommen vom 6.
Februar 1931 zwischen Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden mit Bestimmungen
des inter-
nationalen Verfahrensrechts über Ehe, Adoption und Vormundschaft einschließlich des
Schlussproto-
kolls (Ehesachenübereinkommen der nordischen Staaten) in den gegenseitigen Beziehungen
zwischen Finnland und Schweden in vollem Umfang zur Anwendung zu bringen, sobald das am 6.
Februar 2001 unterzeichnete Übereinkommen zur Änderung des Ehesachenübereinkommens der
nordischen Staaten zwischen Finnland und Schweden in Kraft getreten ist. |