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§ 33
Verhältnis zu völkerrechtlichen Verträgen
Verhältnis zu völkerrechtlichen Verträgen
Die EG-Zustellungsverordnung geht in ihrem Anwendungsbereich - soweit nichts anderes vereinbart ist - allen völkerrechtlichen Vereinbarungen mit deutscher Beteiligung vor, insbesondere dem Haager Zustellungsübereinkommen vom 15. November 1965. Abweichungen ergeben sich aus dem Länderabteil.