/WebPortal_Relaunch/Service/mediathek_neu

Weltkugel
© panthermedia.net / James Steidl

Internationale Rechtsvorschriften

Eine Datenbank der Justiz Nordrhein-Westfalen
Die internationalen Rechtsvorschriften in einer Datenbanklösung mit komfortabler Volltextsuche.
§ 91  
Zustellungsanträge


(1) Die EG-Zustellungsverordnung geht in ihrem Anwendungsbereich - soweit nichts anderes vereinbart ist - allen völkerrechtlichen Vereinbarungen mit deutscher Beteiligung vor, insbesondere dem Haager Zustellungsübereinkommen vom 15. November 1965. Abweichungen ergeben sich aus dem Länderteil.

(2) Für die Zustellungsarten gilt § 34 Absatz 3 entsprechend. Die unmittelbare Zustellung nach Deutschland im Parteibetrieb ist jedoch nur für solche Schriftstücke zugelassen, für die auch das deutsche Zivilverfahrensrecht eine solche unmittelbare Zustellung ausdrücklich zulässt (§ 166 Absatz 2 der Zivilprozessordnung). Einzelheiten der zulässigen unmittelbaren Zustellung regeln die §§ 191 bis 195 der Zivilprozessordnung.