veröffentlicht im Reichsgesetzblatt 1930 Teil II Nr. 41, Seite 1273,
ausgegeben zu Berlin am 9. Dezember 1930

 

Bekanntmachung
über die Ausdehnung des deutsch-britischen Abkommens über den Rechtsverkehr auf Schottland

Vom 22. November 1930

 

Der Königlich Britische Botschafter in Berlin hat am 6. November 1930 mitgeteilt, daß Seine Britannische Majestät die Anwendung des deutsch-britischen Abkom-
mens über den Rechtsverkehr vom 20. März 1928 (Reichsgesetzbl. II S. 623) gemäß Artikel 17 (a) und (b) des Abkommens auf
Schottland ausgedehnt hat.  Diese Ausdehnung tritt am 6. Dezember 1930 in Kraft.

Zustellungsanträge und Rechtshilfeersuchen sind an den Crown Agent, Edinburg, zu richten. Mitteilungen an den Crown Agent und Übersetzungen sollen in englischer Sprache erfolgen.

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 23. Juli 1930 (Reichsgesetzbl. II S. 990).

Berlin, den 22. November 1930

Der Reichsminister des Auswärtigen
In Vertretung
von Bülow