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im Reichsgesetzblatt 1931 Teil II Nr. 15, Seite 500, Bekanntmachung Vom 5. Juni 1931
Der Königlich Britische Botschafter in Berlin hat am 15. Januar 1931 mitgeteilt, daß
die Anwendung des deutsch-britischen Abkommens über den Rechtsverkehr vom 20. März 1928
(Reichsgesetzbl. II S. 623) gemäß Artikel 17 (a) und (b) des Abkom- Zustellungsanträge und Rechtshilfeersuchen sind an den "Minister of Justice" in Valletta zu richten. Mitteilungen und Übersetzungen sollen in englischer Sprache erfolgen. Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 22. No- vember 1930 (Reichsgesetzbl. II S. 1273). Berlin, den 5. Juni 1931 Der Reichsminister des Auswärtigen |