veröffentlicht im Reichsgesetzblatt 1931 Teil II Nr. 15, Seite 500,
ausgegeben zu Berlin am 23.  Juni 1931

 

Bekanntmachung
über die Ausdehnung des deutsch-britischen Abkommens über den Rechtsverkehr auf Malta

Vom 5. Juni 1931

 

Der Königlich Britische Botschafter in Berlin hat am 15. Januar 1931 mitgeteilt, daß die Anwendung des deutsch-britischen Abkommens über den Rechtsverkehr vom 20. März 1928 (Reichsgesetzbl. II S. 623) gemäß Artikel 17 (a) und (b) des Abkom-
mens auf
Malta ausgedehnt worden ist. Die Ausdehnung ist am 15. Februar 1931 in Kraft getreten.

Zustellungsanträge und Rechtshilfeersuchen sind an den "Minister of Justice" in Valletta zu richten. Mitteilungen und Übersetzungen sollen in englischer Sprache erfolgen.

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 22. No-
vember 1930 (Reichsgesetzbl. II S. 1273).

Berlin, den 5. Juni 1931

Der Reichsminister des Auswärtigen
In Vertretung
von Bülow