veröffentlicht im Reichsgesetzblatt 1933 Teil II Nr. 15, Seite 172,
ausgegeben zu Berlin am 4. Mai 1933

 

Bekanntmachung
über die Ausdehnung des Geltungsbereichs des deutsch-britischen Abkommens über den Rechtsverkehr auf Süd-Rhodesien

Vom 25. April 1933

 

Der Königlich Britische Botschaft in Berlin hat am 8. April 1933 mitgeteilt, daß die Anwendung des deutsch-britischen Abkommens über den Rechtsverkehr vom
20. März 1928 (Reichsgesetzbl. II S. 623) gemäß Artikel 17 (a) und (b) des Abkom-
mens auf
Süd-Rhodesien ausgedehnt worden ist. Die Ausdehnung tritt am 8. Mai 1933 in Kraft.

Zustellungsanträge und Rechtshilfeersuchen sind zu richten an "The Registrar of the High Court, Salisbury, Southern Rhodesia". Mitteilungen und Übersetzungen sollen in englischer Sprache erfolgen.

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 17. De-
zember 1932 (Reichsgesetzbl. II S. 307).

Berlin, den 25. April 1933

Der Reichsminister des Auswärtigen
In Vertretung
von Bülow