veröffentlicht
im Reichsgesetzblatt 1933 Teil II Nr. 15, Seite 172,
Bekanntmachung Vom 25. April 1933
Der Königlich Britische Botschaft in Berlin hat am 8. April 1933 mitgeteilt, daß die
Anwendung des deutsch-britischen Abkommens über den Rechtsverkehr vom Zustellungsanträge und Rechtshilfeersuchen sind zu richten an "The Registrar of the High Court, Salisbury, Southern Rhodesia". Mitteilungen und Übersetzungen sollen in englischer Sprache erfolgen. Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 17. De- zember 1932 (Reichsgesetzbl. II S. 307). Berlin, den 25. April 1933 Der Reichsminister des Auswärtigen |