veröffentlicht im Reichsgesetzblatt 1934 Teil II Nr. 49, Seite 825,
ausgegeben zu Berlin am 3. Oktober 1934

 

Bekanntmachung
über die Ausdehnung des deutsch-britischen Abkommens über den Rechtsverkehr auf Neufundland

Vom 29. September 1934

 

Der Königlich Britische Botschafter in Berlin hat am 14. September 1934 mitgeteilt, daß die Anwendung des deutsch-britischen Abkommens über den Rechtsverkehr vom 20. März 1928 (Reichsgesetzbl. II S. 623) gemäß Artikel 17 a) und b) des Ab-
kommens auf
Neufundland ausgedehnt worden ist. Die Ausdehnung tritt am
14. Oktober 1934 in Kraft.

Zustellungsanträge und Rechtshilfeersuchen sind an "The Registrar of the Supreme Court of Newfoundland" in St. Johns zu richten. Mitteilungen und Übersetzungen sollen in englischer Sprache erfolgen.

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 25. April 1933 (Reichsgesetzbl. II S. 172).

Berlin, den 29. September 1934

Der Reichsminister des Auswärtigen
In Vertretung
Köpfe