veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 1961 Teil II Nr. 42, Seite 1108,
ausgegeben zu Bonn am 15. August 1961

 

Bekanntmachung
über die Wiederanwendung des deutsch-britischen Abkommens
über den Rechtsverkehr auf weitere britische Gebiete
(Wiederanwendung auf Malta und Mauritius)

Vom 26. Juli 1961

 

Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und des Vereinigten König-
reichs Großbritannien und Nordirland haben durch Notenaustausch vom 22. März 1961 / 10. April 1961 vereinbart, daß das in London unterzeichnete deutsch-bri-
tische Abkommen über den Rechtsverkehr (Reichsgesetzbl. II S. 623) mit Wirkung vom 1. November 1969 in bezug auf die britischen Territorien
Malta und Mauritius gegenseitig wieder Anwendung findet.

Zustellungsanträge und Rechtshilfeersuchen sind in englischer Sprache

in bezug auf Malta an
The Governor, Valetta,
Malta
c/o H.M. Secretary of State
for the Colonies,
The Colonial Office
London
in bezug auf Mauritius an
The Master and Registrar
of the Supreme Court
Mauritius
zu richten.

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 13. April 1960 (Bundesgesetzbl. II S. 1518).

Bonn, den 26. Juli 1961

Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Carstens