veröffentlicht
im Bundesgesetzblatt 1961 Teil II Nr. 57, Seite 1681,
ausgegeben zu Bonn am 23. Dezember 1961
Bekanntmachung
über die Wiederanwendung des deutsch-britischen Abkommens
über den Rechtsverkehr auf weitere britische Gebiete
(Wiederanwendung auf Trinidad)
Vom 28. November 1961
Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und des Vereinigten König-
reichs Großbritannien und Nordirland haben durch Notenaustausch vom 17. April / 26. Juli
1961 vereinbart, daß das in London am 20. März 1928 unterzeichnete deutsch-britische
Abkommen über den Rechtsverkehr (Reichsgesetzbl. II S. 623)
mit Wirkung vom 1. November 1959
in bezug auf das britische Territorium Trinidad
gegenseitig wieder Anwendung findet.
Zustellungsanträge und Rechtshilfeersuchen sind in englischer Sprache an
The Minister of Home Affairs,
Knox Street
Port of Spain (Trinidad)
zu richten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 26. Juli 1961
(Bundesgesetzbl. II S. 1108).
Bonn, den 28. November 1961
Der Bundesminister des
Auswärtigen
In Vertretung
Carstens |