veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 1961 Teil II Nr. 57, Seite 1681,
ausgegeben zu Bonn am 23. Dezember 1961

 

Bekanntmachung
über die Wiederanwendung des deutsch-britischen Abkommens
über den Rechtsverkehr auf weitere britische Gebiete
(Wiederanwendung auf Trinidad)

Vom 28. November 1961

 

Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und des Vereinigten König-
reichs Großbritannien und Nordirland haben durch Notenaustausch vom 17. April / 26. Juli 1961 vereinbart, daß das in London am 20. März 1928 unterzeichnete deutsch-britische Abkommen über den Rechtsverkehr (Reichsgesetzbl. II S. 623)

mit Wirkung vom 1. November 1959

in bezug auf das britische Territorium Trinidad gegenseitig wieder Anwendung findet.

Zustellungsanträge und Rechtshilfeersuchen sind in englischer Sprache an

The Minister of Home Affairs,
Knox Street
Port of Spain (Trinidad)

zu richten.

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 26. Juli 1961 (Bundesgesetzbl. II S. 1108).

Bonn, den 28. November 1961

Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Carstens