veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 1974 Teil II Nr.39, Seite 987,
ausgegeben zu Bonn am 11. Juli 1974

 

 

Bekanntmachung
zu dem deutsch-britischen Abkommen über den Rechtsverkehr

Vom 26. Juni 1974

 

 

Zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Lesotho ist durch Notenwechsel vom 1. Februar 1971, 5. Januar 1972 und 12./21. Februar 1973 Einverständnis darüber festgestellt worden, daß das deutsch-britische Abkommen über den Rechtsverkehr vom 20. März 1928 (Reichsgesetzbl. II S. 623) im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Lesotho weiter angewendet wird.

Zustellungsanträge und Rechtshilfeersuchen, die von lesothischen Behörden zu erledigen sind, sind an

The Master of the High Court, Maseru,

zu richten.

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung von 13. April 1960 (Bundesgesetzbl. II S. 1518).

Bonn, den 27. Dezember 1972

 

Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank