Bundesgesetzblatt Jahrgang 1977 Teil II Nr. 27, Seite 593, ausgegeben zu Bonn am 1. Juli 1977
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Übereinkommens
zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation
Vom 1. Juni 1977
Surinam
hat dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Niederlande als Verwahrer des Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (BGBl. 1965 II S. 875) am 11. November 1976 notifiziert, daß es sich an das Übereinkommen auch nach Erlangung der Unabhängigkeit am 25. November 1975 gebunden betrachtet, dessen Anwendung mit Wirkung vom 15. Juli 1967 auf sein Hoheitsgebiet erstreckt worden war.Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Dr. Fleischhauer