veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 1980 Teil II Nr. 40, Seite 1281, ausgegeben zu Bonn am 17. September 1980
Bekanntmachung zum Haager Übereinkommen über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen
Vom 29. August 1980
Das Vereinigte Königreich hat nach Artikel 21 Abs. 2 Buchstabe c des Haager Übereinkommens vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen (BGBl. 1977 II S. 1452, 1453) mit Schreiben vom 10. Juni 1980, das dem Verwahrer des Übereinkommens am selben Tag zuging, notifiziert, daß die Bestimmung des Registrar of the Supreme Court (Urkundsbeamter des Obersten Gerichtshofs) von Nordirland nach Artikel 18 als die weitere Behörde für Nordirland für Aufgaben nach den Artikeln 2, 6 und 9 nunmehr rückgängig gemacht wird. Statt dessen wird der Master (Queen's Bench and Appeals) nach Artikel 18 als die weitere Behörde für Nordirland für Aufgaben nach den Artikeln 2, 6 und 9 bestimmt. Die Anschrift des Master (Queen's Bench and Appeals) lautet: Royal Courts of Justice, Belfast 1.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 23. Juni 1980 (BGBl. II S. 907).
Bonn, den 29. August 1980
Der Bundesminister des Auswärtigen Im Auftrag Verbeek |