veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 1981 Teil II Nr. 24, Seite 572, ausgegeben zu Bonn am 6. August 1981
Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen
Vom 17. Juli 1981
I.
Das Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen (BGBI. 1964 II S. 957) ist nach seinem Artikel 51 Abs. 2 für |
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Saudi-Arabien |
am 12. März 1981 |
in Kraft getreten.
Saudi-Arabien hat bei Hinterlegung der Beitrittsurkunde folgenden Vorbehalt eingelegt: |
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(Translation) |
(Übersetzung) |
"lf the authorities of the Kingdom of Saudi Arabia suspect that the diplomatic pouch or any parcel therein contains matters which may not be sent through the diplomatic pouch, such authorities may request the opening of the parcel in their presence and in the presence of a representative appointed by the diplomatic mission concerned. lf such request is rejected, the pouch or parcel shall be returned back." |
"Falls die Behörden des Königreichs Saudi-Arabien den Verdacht haben, daß der diplomatische Kurierbeutel oder ein darin befindliches Gepäckstück Gegenstände enthält, die nicht in diplomatischen Kurierbeuteln versandt werden dürfen, können die Behörden die Öffnung des Gepäckstücks in ihrer Anwesenheit und in Anwesenheit eines von der betreffenden diplomatischen Mission bestellten Vertreters verlangen. Wird das Verlangen abgelehnt, so wird der Kurierbeutel oder das Gepäckstück zurückgesandt." |
II.
Unter Bezugnahme auf den vorstehend wiedergegebenen Vorbehalt Saudi-Arabiens hat die Regierung der Bundesrepublik Deutschland am 15. Mai 1981 gegenüber dem Generalsekretär der Vereinten Nationen folgendes erklärt:
"Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland betrachtet den Vorbehalt des Königreichs Saudi-Arabien zu Artikel 27 des Wiener Übereinkommens vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen nicht als rechtsgültig. Diese Erklärung ist nicht so auszulegen, als verhindere sie das Inkrafttreten des Übereinkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Saudi-Arabien." |
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Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 27. Januar 1981 (BGBI. II S. 75).
Bonn, den 17. Juli 1981
Der Bundesminister des Auswärtigen Im Auftrag Dr. Fleischhauer |