veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 1986 Teil II Nr. 6, Seite 416,
ausgegeben zu Bonn am 8. Februar 1986

 

 

Bekanntmachung
über die Weiteranwendung des deutsch-britischen Abkommens
über den Rechtsverkehr im Verhältnis zu Dominica

Vom 13. Januar 1986

 

 

Zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Dominicanischen Bundes ist durch Verbalnotenwechsel vom 26. Oktober 1984/19. April 1985 vereinbart worden, das deutsch-britische Abkommen vom 20. März 1928 über den Rechtsverkehr (RGBI. 1928 II S. 623) im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Dominicanischen Bund weiter anzuwenden.

Zustellungsanträge und Rechtshilfeersuchen sind in englischer Sprache zu richten an das

 

Ministry of External Affairs of the Commonwealth of Dominica, Roseau.

 

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 13. April 1960 (BGBI. II S. 1518).

Bonn, den 13. Januar 1986

 

Der Bundesminister des Auswärtigen
Im Auftrag
Dr. Bertele