Bundesgesetzblatt 1988 Teil II Nr. 24, Seite 610,
ausgegeben zu Bonn am 7. Juli 1988

 

Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Übereinkommens
über den Beitritt des Königreichs Dänemark, Irlands
und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland
zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit
und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen
in Zivil- und Handelssachen
sowie zum Protokoll betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens
durch den Gerichtshof

Vom 20. Juni 1988

 

Das Übereinkommen vom 9. Oktober 1978 über den Beitritt des Königreichs Dänemark, Irlands und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland zum Übereinkommen über die gerichtliche Zustän-digkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Proto-koll betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof (BGBI. 1983 II S. 802) wird nach seinem Artikel 39 Abs. 2 für das

 

Irland

am 1. Juni 1988

 

in Kraft treten.

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 12. Dezember 1986
(BGBI. II S.
1146).

Bonn, den 20. Juni 1988

Der Bundesminister des Auswärtigen
Im Auftrag
Dr. Oesterhelt