veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 1988 Teil II Nr. 37, Seite 966,

ausgegeben zu Bonn am 27. Oktober 1988

 

 

Bekanntmachung

zu dem Haager Übereinkommen

über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke

im Ausland in Zivil- oder Handelssachen

 

Vom 7. Oktober 1988

 

 

Unter Abänderung seiner bisherigen Zuständigkeitsregelung hat Antigua und Barbuda nach Artikel 21 des Haager Übereinkommens vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen (BGBl. 1977 II S. 1452,1453) nunmehr folgende Behörden als zuständige Behörden bestimmt:

 

a)

The Governor-General,

Antigua and Barbuda

 

b)

The Registrar of the High Court of Antigua and Barbuda,

St. John's, Antigua

 

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 23. September 1987 (BGBl. II S. 613).

 

Bonn, den 7. Oktober 1988

Der Bundesminister des Auswärtigen

Im Auftrag

Dr. Oesterhelt