veröffentlicht
im Bundesgesetzblatt Jahrgang 1993 Teil II Nr. 20, Seite 934,
Bekanntmachung Vom 11. Juni 1993
I. Slowenien hat dem Ministerium für Auswärtige
Angelegenheiten der Niederlande mit Schreiben vom II. Die Tschechische Republik hat dem Ministerium für
Auswärtige Angelegenheiten der Niederlande mit Schreiben vom 28. Januar 1993 ihre Rechtsnachfolge
zu dem genannten Übereinkommen notifiziert. Da bei dem niederländischen Verwahrer
hierzu bis zum 1. März 1993 kein Widerspruch eingegangen ist, ist die Tschechische
Republik am 1. Januar 1993, dem Tag der Erlangung ihrer Unabhängigkeit, Vertragspartei
des Übereinkommens geworden (vgl. die Bekanntmachung vom 1. August 1966, Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 15. September 1988 Auswärtiges Amt |