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veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 1993 Teil II Nr. 20, Seite 934,
Bekanntmachung
Vom 11. Juni 1993
I. Slowenien hat dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Niederlande mit Schreiben vom
II. Die Tschechische Republik hat dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Niederlande mit Schreiben vom 28. Januar 1993 ihre Rechtsnachfolge zu dem genannten Übereinkommen notifiziert. Da bei dem niederländischen Verwahrer hierzu bis zum 1. März 1993 kein Widerspruch eingegangen ist, ist die Tschechische Republik am 1. Januar 1993, dem Tag der Erlangung ihrer Unabhängigkeit, Vertragspartei des Übereinkommens geworden (vgl. die Bekanntmachung vom 1. August 1966,
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 15. September 1988
Auswärtiges Amt
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