veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang
1998 Teil II Nr. 23, Seite 1174, Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches Recht Vom 22. Mai 1998
Das Europäische Übereinkommen vom 7. Juni 1968 betreffend Auskünfte über ausländisches Recht (BGBl. 1974 II S. 937) wird nach seinem Artikel 18 Abs. 2 für
in Kraft treten. Slowenien hat nach Artikel 2 Abs. 3 des Übereinkommens als Empfangs- und Übermittlungsstelle das Justizministerium bestimmt. Auswärtiges Amt |