veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil II Nr. 49, Seite 2959,
ausgegeben zu Bonn am 14. Dezember 1998

 

Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens
über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über
das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses

Vom 28. Oktober 1998

Das Vereinigte Königreich hat dem Generalsekretär des Europarats am 6. Mai 1998 die Erstreckung des Geltungsbereichs des Europäischen Übereinkommens vom 20. Mai 1980 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorge-
verhältnisses (BGBl. 1990 II S. 206, 220) auf die Kaimaninseln notifiziert. Nach Artikel 24 Abs. 2 des Übereinkommens ist die Erstreckung am 1. September 1998 wirksam geworden.

Nach Artikel 2 Abs. 1 des Übereinkommens hat das Vereinigte Königreich für Montserrat die folgende zentrale Behörde bestimmt:

"The Attorney General
Government Administration Building
Grand Cayman
Cayman Islands".

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 16. Oktober 1997
(BGBl. II S. 2136).

Bonn, den 15. Januar 1996

Auswärtiges Amt
Im Auftrag
Dr. Scheel