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veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil II Nr. 10, Seite 291 f.,
ausgegeben zu Bonn am 20. April 1999
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens
über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über
das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses
Vom 24. Februar 1999
Das Vereinigte Königreich hat dem Generalsekretär des Europarats am 15. Oktober 1998 die Erstreckung des Geltungsbereichs des Europäischen Übereinkommens vom 20. Mai 1980 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses (BGBl. 1990 II S. 206, 220) auf Montserrat notifiziert.
Nach Artikel 24 Abs. 2 des Übereinkommens ist die Erstreckung
am 1. Februar 1999
wirksam geworden.
Nach Artikel 2 Abs. 1 des Übereinkommens hat das Vereinigte Königreich für Montserrat die folgende zentrale Behörde bestimmt:
"The Attorney General
Attorney General's Chambers
Montserrat
West Indies."
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 29. Oktober 1998
(BGBl. II S. 2959).
Bonn, den 15. Januar 1996
Auswärtiges Amt
Im Auftrag
Dr. Scheel
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