Bundesgesetzblatt 1999 Teil II Nr. 14, Seite 419,
ausgegeben zu Bonn am 16. Juni 1999

 

Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Übereinkommens
über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland
und des Königreichs Schweden zum Übereinkommen über die
gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher
Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll
betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof

Vom 3. Dezember 1998

 

Nach Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 16. Juli 1998 zu dem Übereinkommen vom 29. November 1996 über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zum Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung ge-richtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll vom 3. Juni 1971 betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof (BGBl. 1998 II S. 1411) wird bekanntge-macht, daß das Übereinkommen nach seinem Artikel 16 Abs. 2 für die

 

Bundesrepublik Deutschland

am 1. Januar 1999

 

in Kraft treten wird.

Die Ratifikationsurkunde ist am 8. Oktober 1998 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt worden.

Das Übereinkommen ist ferner nach seinem Artikel 16 Abs. 1 für folgende Staaten in Kraft getreten:

 

Dänemark
   (ohne Erstreckung auf die Färöer und Grönland)

am 1. Dezember 1998

Niederlande

am 1. Dezember 1998

Österreich

am 1. Dezember 1998.

 

Bonn, den 3. Dezember 1998

Auswärtiges Amt
Im Auftrag
Dr. Hilger