veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2010 Teil II Nr. 4, Seite 93,

ausgegeben zu Bonn am 5. März 2010

 

Bekanntmachung

über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens

zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation

 

Vom 28. Januar 2010

 

I.

 

Das Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (BGBl. 1965 II S. 875, 876) ist nach seinem Artikel 12 Absatz 3 für

Kap Verde

am 13. Februar 2010

in Kraft getreten.

 

II.

 

Die Dominikanische Republik hat am 12. Dezember 2008 ihren Beitritt gemäß Artikel 12 Absatz 1 des Übereinkommens erklärt. Die Bundesrepublik Deutschland hat am 30. August 2009 einen Einspruch gemäß Artikel 12 Absatz 2 des Übereinkommens gegen den Beitritt der Dominikanischen Republik eingelegt. Das Übereinkommen ist somit im Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zur Dominikanischen Republik nicht in Kraft getreten.

 

Die Mongolei hat am 2. April 2009 ihren Beitritt gemäß Artikel 12 Absatz 1 des Übereinkommens erklärt. Die Bundesrepublik Deutschland hat am 22. Oktober 2009 einen Einspruch gemäß Artikel 12 Absatz 2 des Übereinkommens gegen den Beitritt der Mongolei eingelegt. Das Übereinkommen ist somit im Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zur Mongolei nicht in Kraft getreten.

 

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 28. April 2009 (BGBl. II S. 596).

 

Berlin, den 28. Januar 2010

 

Auswärtiges Amt

Im Auftrag

Dr. Susanne Wasum-Rainer