veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2012 Teil II Nr. 29, Seite 1027, ausgegeben zu Bonn am 1. Oktober 2012
Bekanntmachung über die Anwendung von Verträgen auf die in der Karibik belegenen Gebiete des Königreichs der Niederlande
Vom 29. August 2012
Die Regierung des Königreichs der Niederlande hat der Regierung der Bundesrepublik Deutschland die nachfolgend auszugsweise wiedergegebene Verbalnote vom 7. Oktober 2010 übermittelt:
„Die Botschaft des Königreichs der Niederlande beehrt sich, das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland auf folgenden Sachverhalt hinzuweisen, der im Zusammenhang mit vom Königreich der Niederlande geschlossenen völkerrechtlichen Übereinkünften von Bedeutung ist.
Das Königreich der Niederlande besteht bisher aus drei Teilen: den Niederlanden, den Niederländischen Antillen und Aruba, wobei die Niederländischen Antillen die Inseln Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, Sint Eustatius und Saba umfassen.
Mit Wirkung vom 10. Oktober 2010 hören die Niederländischen Antillen auf zu bestehen. Ab diesem Tag besteht das Königreich aus vier Teilen, nämlich den Niederlanden, Aruba, Curaçao und Sint Maarten.
Curaçao und Sint Maarten werden dann, ebenso wie Aruba und bisher schon die Niederländischen Antillen, innere Selbstverwaltung innerhalb des Königreichs genießen.
Es handelt sich hier um eine Änderung der internen verfassungsrechtlichen Struktur des Königreichs der Niederlande; das Königreich als solches bleibt unverändert das Rechtssubjekt, mit dem völkerrechtliche Übereinkünfte geschlossen werden. Diese Änderung hat daher keine Konsequenzen für die vom Königreich geschlossenen und für die Niederländischen Antillen geltenden Übereinkünfte; diese behalten, einschließlich der gegebenenfalls eingelegten Vorbehalte, ihre Gültigkeit für Curaçao und Sint Maarten.
Die übrigen Inseln der Niederländischen Antillen - Bonaire, Sint Eustatius und Saba - werden Bestandteil der Niederlande und bilden als solche den ,karibischen Teil der Niederlande‘. Die bisher für die Niederländischen Antillen geltenden Übereinkünfte bleiben auch für diese Inseln in Kraft. Die Zuständigkeit für ihre Durchführung geht auf die Regierung der Niederlande über. …“
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 9.April 1987 (BGBl. II S. 255).
Berlin, den 29. August 2012
Auswärtiges Amt Im Auftrag Dr.Ney |