veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2012 Teil II Nr. 29, Seite 10420,

ausgegeben zu Bonn am 1. Oktober 2012

 

 

Bekanntmachung

über den Geltungsbereich

des Haager Übereinkommens über die Zustellung

gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland

in Zivil- oder Handelssachen

 

Vom 5. September 2012

 

 

I.

 

Das Haager Übereinkommen vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen (BGBl. 1977 II S. 1452, 1453) ist nach seinem Artikel 28 Absatz 3 für

Montenegro *)

   nach Maßgabe von Erklärungen nach den Artikeln 8 und 10 des Übereinkommens

am

1. September 2012

in Kraft getreten.

 

II.

 

Malta *) hat am 1. August 2012 eine Erklärung zum Wirksamwerden des Übereinkommens abgegeben.

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 2. Februar 2012 (BGBl. II S. 190).

 

Berlin, den 5. September 2012

 

Auswärtiges Amt

Im Auftrag

Dr. Martin Ney

 

 

*) Vorbehalte und Erklärungen:

 

Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden im Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net einsehbar.