veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2012 Teil II Nr. 7, Seite 190,

ausgegeben zu Bonn am 22. März 2012

 

 

Bekanntmachung

über den Geltungsbereich

des Haager Übereinkommens über die Zustellung

gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland

in Zivil- oder Handelssachen

 

Vom 2. Februar 2012

 

 

I.

 

Das Haager Übereinkommen vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen (BGBl. 1977 II S. 1452, 1453) ist nach seinem Artikel 28 Absatz 3 für

Malta *)

   nach Maßgabe von Erklärungen nach den Artikeln 8 und 10 des Übereinkommens

am

1. Oktober 2011

Marokko

am

1. November 2011

in Kraft getreten.

 

II.

 

Mexiko *) hat am 4. Mai 2011 Erklärungen abgegeben, die die bei Hinterlegung der Beitrittsurkunde am 2. November 1999 abgegebenen Erklärungen (vgl. die Bekanntmachung vom 14. Februar 2001, BGBl. II S. 270) teilweise ersetzen.

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 2. August 2011 (BGBl. II S. 832).

 

Berlin, den 2. Februar 2012

 

Auswärtiges Amt

Im Auftrag

Dr. Susanne Wasum-Rainer

 

 

*) Vorbehalte und Erklärungen:

 

Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden im Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net einsehbar.