veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2012 Teil II Nr. 15, Seite 465,

ausgegeben zu Bonn am 18. Mai 2012

 

 

Bekanntmachung

über den Geltungsbereich

des Haager Übereinkommens über die Zuständigkeit,

das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und

Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der

Maßnahmen zum Schutz von Kindern

 

Vom 27. März 2012

 

 

I.

 

Das Haager Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (BGBl. 2009 II S. 602, 603) wird nach seinem Artikel 61 Absatz 2 für

Griechenland*)

   nach Maßgabe einer Erklärung nach Artikel 34 Absatz 2 des Übereinkommens

am

1. Juni 2012

in Kraft treten.

II.

 

Lettland *) hat am 7. März 2012 eine Erklärung zu Artikel 52 Absatz 1 des Übereinkommens abgegeben.

 

III.

 

Folgende Staaten haben Erklärungen zu den Artikeln 23, 26 und 52 des Übereinkommens abgegeben:

 

Finnland*)

Frankreich*)

Malta*)

Niederlande*)

Österreich*).

 

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 11. Januar 2012 (BGBl. II S. 102).

 

Berlin, den 27. März 2012

 

Auswärtiges Amt

Im Auftrag

Dr. Susanne Wasum-Rainer

*) Vorbehalte und Erklärungen:

Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden im Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net einsehbar.