veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2012 Teil II Nr. 3, Seite 79,

ausgegeben zu Bonn am 31. Januar 2012

 

 

Bekanntmachung

über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens

zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation

 

Vom 19. Dezember 2011

 

 

I.

 

Das Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (BGBl. 1965 II S. 875, 876) ist nach seinem Artikel 12 Absatz 3 für

Costa Rica

am 14. Dezember 2011

in Kraft getreten.

 

II.

 

Kirgisistan hat am 15. November 2010 seinen Beitritt gemäß Artikel 12 Absatz 1 des Übereinkommens erklärt. Die Bundesrepublik Deutschland hat am 20. Mai 2011 einen Einspruch gemäß Artikel 12 Absatz 2 des Übereinkommens gegen den Beitritt Kirgisistans eingelegt. Das Übereinkommen ist somit im Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu Kirgisistan nicht in Kraft getreten.

 

III.

 

Tonga hat am 15. November 2010 gegenüber dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Niederlande als Verwahrer des Übereinkommens folgende Erklärung notifiziert:

 

(Übersetzung)

"(...) all Apostilles issued by the Ministry of Foreign Affairs of the Kingdom of Tonga and its designated Diplomatic Missions shall now be subject to an administrative fee before issuance."

"(...) für sämtliche von dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten des Königreichs Tonga und den von ihm bestimmten diplomatischen Vertretungen ausgestellte Apostillen wird von jetzt an vor Ausstellung eine Verwaltungsgebühr erhoben."

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 27. September 2010 (BGBl. II S. 1195).

 

Berlin, den 19. Dezember 2011

 

Auswärtiges Amt

Im Auftrag

Dr. Susanne Wasum-Rainer