veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2013 Teil II Nr. 4, Seite 169, ausgegeben zu Bonn am 26. Februar 2013
Bekanntmachung zum Haager Übereinkommen über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen
Vom 17. Januar 2013
Zum Haager Übereinkommen vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen (BGBl. 1977 II S. 1452, 1453) hat Slowenien* am 18. Dezember 2012 Erklärungen nach den Artikeln 8, 10 und 16 des Übereinkommens abgegeben.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 5. September 2012 (BGBl. II S. 1042).
Berlin, den 17. Januar 2013
Auswärtiges Amt Im Auftrag Dr. Pascal Hector |
*) Vorbehalte und Erklärungen:
Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden im Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net einsehbar. |