veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2013 Teil II Nr. 9, Seite 407,

ausgegeben zu Bonn am 16. April 2013

 

 

Bekanntmachung

über den Geltungsbereich

des Haager Übereinkommens über die Zustellung

gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland

in Zivil- oder Handelssachen

 

Vom 19. März 2013

 

 

Das Haager Übereinkommen vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen (BGBl. 1977 II S. 1452, 1453) ist nach seinem Artikel 28 Absatz 3 für

Armenien

am 1. Februar 2013

Moldau, Republik

   nach Maßgabe von Erklärungen nach den Artikeln 5, 8, 15 und 16 des Übereinkommens

am 1. Februar 2013

in Kraft getreten.

 

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 17. Januar 2013 (BGBl. II S. 169).

 

Berlin, den 19. März 2013

 

Auswärtiges Amt

Im Auftrag

Dr. Pascal Hector

 

*) Vorbehalte und Erklärungen:

 

Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden im Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net einsehbar.