veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2013 Teil II Nr. 10, Seite 421, ausgegeben zu Bonn am 16. Mai 2013
Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern
Vom 19. März 2013
Das Haager Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (BGBl. 2009 II S. 602, 603) wird nach seinem Artikel 61 Absatz 2 für das |
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Lesotho | am |
1. Juni 2013 |
Russische Föderation* nach Maßgabe von Erklärungen nach den Artikeln 34, 54 und 55 des Übereinkommens |
am |
1. Juni 2013 |
in Kraft treten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 13. Dezember 2012 (BGBl. II S.155).
Berlin, den 19. März 2013
Auswärtiges Amt Im Auftrag Dr. Pascal Hector |
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* Vorbehalte und
Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden im Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net einsehbar. |