veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2014 Teil II Nr. 6, Seite 180,

ausgegeben zu Bonn am 17. März 2014

 

 

Bekanntmachung

über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens

über den internationalen Schutz von Erwachsenen

 

Vom 5. Februar 2014

 

 

Das Haager Übereinkommen vom 13. Januar 2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen (BGBl. 2007 II S. 323, 324) ist nach seinem Artikel 57 Absatz 2 Buchstabe a für

Österreich*)

   nach Maßgabe eines Vorbehalts nach Artikel 51 Absatz 2 und Artikel 56 Absatz 1 des Übereinkommens

am 1. Februar 2014

in Kraft getreten.

 

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 9. Mai 2012 (BGBl. II S. 584).

 

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*) Vorbehalte und Erklärungen:

 

Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden im Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net einsehbar.

 

Berlin, den 5. Februar 2014

 

Auswärtiges Amt

Im Auftrag

Dr. Martin Ney