veröffentlicht
im Bundesgesetzblatt 2016 Teil II Nr. 32, Bekanntmachung Vom 2. November 2016 Das
Haager Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das
anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem
Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern
(BGBl. 2009 II S. 602, 603) wird nach seinem Artikel 61 Absatz 2 für |
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die Türkei * nach
Maßgabe von Vorbehalten gemäß
Artikel 60 Absatz 1 sowie von Erklärungen
gemäß Artikel 34 des Übereinkommens zu Zypern |
am 1. Februar 2017 |
in Kraft
treten. Diese
Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 21. September
2016 (BGBl II S. 1199). Berlin,
den 2. November 2016 Auswärtiges
Amt _____________________ * Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme
derer Deutschlands, werden im Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht.
Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Haager
Konferenz für Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net
einsehbar. Gleiches gilt für die ggf. gemäß Übereinkommen zu benennenden
Zentralen Behörden oder Kontaktstellen. |