veröffentlicht
im Bundesgesetzblatt 2017 Teil II Nr. 25, Seite 1301, Bekanntmachung Vom 13. September 2017 Dänemark * hat am 24. August 2017
gegenüber der Regierung der Niederlande in deren Eigenschaft als Verwahrer
des Haager Übereinkommens vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das
anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem
Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern
(BGBl. 2009 II S. 602, 603) seine Einsprüche
bezüglich den Beitritten von Albanien Armenien Dominikanische
Republik Ecuador Georgien Ukraine zurückgezogen. Diese
Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 2. November 2016
(BGBl II S. 1263). Berlin,
den 13. September 2017 Auswärtiges
Amt _____________________ * Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme
derer Deutschlands, werden im Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht.
Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Haager
Konferenz für Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net
einsehbar. Gleiches gilt für die ggf. gemäß Übereinkommen zu benennenden
Zentralen Behörden oder Kontaktstellen. |