veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2017 Teil II Nr. 25, Seite 1301,
ausgegeben zu Bonn am 9. Oktober 2017

 

Bekanntmachung
über den Geltungsbereich
des Haager Übereinkommens über die Zuständigkeit,
das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung
und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung
und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern

Vom 13. September 2017

 

 

Dänemark * hat am 24. August 2017 gegenüber der Regierung der Niederlande in deren Eigenschaft als Verwahrer des Haager Übereinkommens vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (BGBl. 2009 II S. 602, 603) seine Einsprüche bezüglich den Beitritten von

 

Albanien

Armenien

Dominikanische Republik

Ecuador

Georgien

Ukraine

 

zurückgezogen.

 

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 2. November 2016 (BGBl  II  S. 1263).

 

Berlin, den 13. September 2017

Auswärtiges Amt
Im Auftrag
Dr. Michael Koch

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* Vorbehalte und Erklärungen:

Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden im Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net einsehbar. Gleiches gilt für die ggf. gemäß Übereinkommen zu benennenden Zentralen Behörden oder Kontaktstellen.