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veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2017 Teil II Nr. 25, Seite 1301,
Bekanntmachung
Vom 13. September 2017 Dänemark * hat am 24. August 2017 gegenüber der Regierung der Niederlande in deren Eigenschaft als Verwahrer des Haager Übereinkommens vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (BGBl. 2009 II S. 602, 603) seine Einsprüche bezüglich den Beitritten von Albanien Armenien Dominikanische Republik Ecuador Georgien Ukraine zurückgezogen. Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 2. November 2016 (BGBl II S. 1263). Berlin, den 13. September 2017 Auswärtiges Amt
_____________________ * Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden im Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net einsehbar. Gleiches gilt für die ggf. gemäß Übereinkommen zu benennenden Zentralen Behörden oder Kontaktstellen. |