veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2018 Teil II Nr. 18, Seite 413,
ausgegeben zu Bonn am 19. Oktober 2018

 

Bekanntmachung
über den Geltungsbereich
des Haager Übereinkommens über die Zuständigkeit,
das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung
und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung
und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern

Vom 31. August 2018

 

Das Haager Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (BGBl. 2009 II S. 602, 603) ist nach seinem Artikel 61 Absatz 2 für

Honduras

am 1. August 2018

in Kraft getreten.

 

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 12. Juli 2018
(BGBl. II. 325).

 

Berlin, den 31. August 2018

 

Auswärtiges Amt

Im Auftrag

Dr. Christophe Eick