veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2021 Teil II Nr. 21 Seite 1054, ausgegeben zu Bonn am 1. Oktober 2021
Bekanntmachung zu dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen
Vom 13. August 2021
Bahrain* hat am 8. Juli 2021 gegenüber dem Generalsekretär
der Vereinten Nationen in dessen Eigenschaft als Verwahrer des Wiener
Übereinkommens vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen (BGBl. 1964 II S. 957, 958) seinen
bei Hinterlegung der Beitrittsurkunde angebrachten Vorbehalt (vgl. die Bekanntmachung vom 7. März 1972, BGBl. II S. 253) mit Bezug auf die Anerkennung des Staates Israel
teilweise zurückgezogen. Diese Bekanntmachung
ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 5. Juli 2021
Berlin, den 13. August 2021
Auswärtiges Amt Im Auftrag Kurt Georg Stöckl-Stillfried |
* Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte
und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands,
werden im Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in
englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Vereinten Nationen
unter http://treaties.un.org einsehbar. Gleiches gilt für die ggf. gemäß
Übereinkommen zu benennenden Zentralen Behörden oder Kontaktstellen. |