veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2021 Teil II Nr. 21 Seite 1054,

ausgegeben zu Bonn am 1. Oktober 2021

 

 

Bekanntmachung

zu dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen

 

Vom 13. August 2021

 

 

Bahrain* hat am 8. Juli 2021 gegenüber dem Generalsekretär der Vereinten Nationen in dessen Eigenschaft als Verwahrer des Wiener Übereinkommens vom 18. April 1961 über diplomatische  Beziehungen (BGBl. 1964 II S. 957, 958) seinen bei Hinterlegung der Beitrittsurkunde angebrachten Vorbehalt (vgl. die Bekanntmachung vom 7. März 1972, BGBl. II S. 253) mit Bezug auf die Anerkennung des Staates Israel teilweise zurückgezogen.

 

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 5. Juli 2021
(BGBl. II S. 826).

 

Berlin, den 13. August 2021

 

 

Auswärtiges Amt

Im Auftrag

Kurt Georg Stöckl-Stillfried

* Vorbehalte und Erklärungen:

Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden im Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org einsehbar. Gleiches gilt für die ggf. gemäß Übereinkommen zu benennenden Zentralen Behörden oder Kontaktstellen.