veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2022 Teil II Nr. 1, Seite 32,
ausgegeben zu Bonn am 7. Januar 2022

 

 

Berichtigung
der Bekanntmachung
zu dem Haager Übereinkommen über die Zuständigkeit,
das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung
und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung
und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern

 

Vom 21. Dezember 2021

 

 

I.

 

In der Bekanntmachung vom 19. Juli 2021 zu dem Haager Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (BGBl. II S. 925) ist das Datum der Wirksamkeit der Vorbehalte Nicaraguas „13. Mai 2021“ durch „19. November 2021“ zu ersetzen.

 

Berlin, den 21. Dezember 2021

 

Auswärtiges Amt

Im Auftrag

Kurt Georg Stöckl-Stillfried