veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2022 Teil II Nr. 17, Seite 506,

ausgegeben zu Bonn am 28. September 2022

 

 

Bekanntmachung

über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens

über den internationalen Schutz von Erwachsenen

 

Vom 15. August 2022

 

 

Das Haager Übereinkommen vom 13. Januar 2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen (BGBl. 2007 II S. 323, 324) wird nach seinem Artikel 57 Absatz 2 Buchstabe a für

Griechenland *

nach Maßgabe eines bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde abgegebenen Vorbehalts nach Artikel 56 Absatz 1 zu Artikel 51 Absatz 2 und einer Erklärung nach Artikel 28 Absatz 1 des Übereinkommens

am 1. November 2022

in Kraft treten.

 

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 19. Oktober 2020 (BGBl. II S. 938).

 

 

Berlin, den 15. August 2022

 

Auswärtiges Amt

Im Auftrag

Dr. Christophe Eick

* Vorbehalte und Erklärungen:

Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden im Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net einsehbar. Gleiches gilt für die ggf. gemäß Übereinkommen zu benennenden Zentralen Behörden oder Kontaktstellen.