veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2023 Teil II Nr. 42

ausgegeben zu Bonn am 9. Februar 2023

 

 

Bekanntmachung

über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens

zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden

von der Legalisation

 

Vom 30. Januar 2023

 

 

I.

Die Bundesrepublik Deutschland hat am 24. Oktober 2022 gegenüber der Regierung der Niederlande in deren Eigenschaft als Verwahrer des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (BGBl. 1965 II S. 875, 876) Einspruch nach Artikel 12 Absatz 2 des Übereinkommens gegen den Beitritt Pakistans  eingelegt. Das Übereinkommen ist nach Artikel 12 Absatz 3 des Übereinkommens somit im Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu Pakistan nicht in Kraft.

 

II.

Ferner hat die Bundesrepublik Deutschland am 22. Dezember 2022 gegenüber der Regierung der Niederlande in deren Eigenschaft als Verwahrer des Haager Übereinkommens eine Änderung zur Zentralen Behörde notifiziert:

 

„Ab 1. Januar 2023 ergibt sich in Deutschland für die bisher vom Bundesverwaltungsamt in Köln (BVA) durchgeführte Aufgabe der Erteilung von Apostillen auf Bundesurkunden und Endbeglaubigungen zum Zwecke der Legalisation bei ausländischen Vertretungen folgende neue Zuständigkeit:

 

Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA)

Referat Apostillen und Forderungsmanagement

Kirchhofstraße 1 – 2

14776 Brandenburg an der Havel

Deutschland

E-Mail: fp-apostillen_endbeglaubigungen@zentrale.auswaertiges-amt.de

Hotline: +49 (0) 30 184730 16500

(nur Dienstag und Donnerstag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr)

Internet: https://bfaa.diplo.de/bfaa-de/service/ApostillenundBeglaubigungen“

 

III.

Griechenland hat am 5. Januar 2023 gegenüber der Regierung der Niederlande in deren Eigenschaft als Verwahrer des Haager Übereinkommens Einspruch nach Artikel 12 Absatz 2 des Übereinkommens gegen den Beitritt Pakistans eingelegt.

 

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 17. Januar 2023 (BGBl. 2023 II Nr. 22).

 

Berlin, den 30. Januar 2023

 

Auswärtiges Amt

Im Auftrag

Tania von Uslar-Gleichen