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im Bundesgesetzblatt 2023 Teil II Nr. 42 ausgegeben
zu Bonn am 9. Februar 2023 Bekanntmachung über den
Geltungsbereich des Haager Übereinkommens zur Befreiung
ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation Vom 30. Januar 2023 I. Die Bundesrepublik
Deutschland hat am 24. Oktober 2022 gegenüber der Regierung der
Niederlande in deren Eigenschaft als Verwahrer des Haager Übereinkommens vom
5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der
Legalisation (BGBl. 1965 II S. 875, 876) Einspruch
nach Artikel 12 Absatz 2 des Übereinkommens gegen den Beitritt Pakistans eingelegt. Das Übereinkommen ist nach
Artikel 12 Absatz 3 des Übereinkommens somit im Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu Pakistan nicht in
Kraft. II. Ferner hat die Bundesrepublik
Deutschland am 22. Dezember 2022 gegenüber der Regierung der
Niederlande in deren Eigenschaft als Verwahrer des Haager Übereinkommens eine
Änderung zur Zentralen Behörde notifiziert: „Ab 1. Januar 2023
ergibt sich in Deutschland für die bisher vom Bundesverwaltungsamt in Köln
(BVA) durchgeführte Aufgabe der Erteilung von Apostillen auf Bundesurkunden
und Endbeglaubigungen zum Zwecke der Legalisation bei ausländischen
Vertretungen folgende neue Zuständigkeit: Bundesamt für
Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) Referat Apostillen
und Forderungsmanagement Kirchhofstraße 1 – 2 14776 Brandenburg an
der Havel Deutschland E-Mail:
fp-apostillen_endbeglaubigungen@zentrale.auswaertiges-amt.de Hotline: +49 (0) 30
184730 16500 (nur Dienstag und
Donnerstag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr) Internet:
https://bfaa.diplo.de/bfaa-de/service/ApostillenundBeglaubigungen“ III. Griechenland hat am 5. Januar 2023 gegenüber der
Regierung der Niederlande in deren Eigenschaft als Verwahrer des Haager
Übereinkommens Einspruch nach
Artikel 12 Absatz 2 des Übereinkommens gegen den Beitritt Pakistans
eingelegt. Diese Bekanntmachung
ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 17. Januar 2023 (BGBl. 2023 II
Nr. 22). Berlin, den 30.
Januar 2023 Auswärtiges Amt Im Auftrag Tania von
Uslar-Gleichen |