veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2023 Teil II Nr. 59

ausgegeben zu Bonn am 27. Februar 2023

 

 

Bekanntmachung

über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens

zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden

von der Legalisation

 

Vom 20. Februar 2023

 

 

I.

 

Das Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (BGBl. 1965 II S. 875, 876) wird nach seinem Artikel 12 Absatz 3 für

Senegal

am 23. März 2023

in Kraft treten.

II.

 

Die Bundesrepublik Deutschland hat am 18. Januar 2023 gegenüber der Regierung der Niederlande in deren Eigenschaft als Verwahrer des Haager Übereinkommens Einspruch nach Artikel 12 Absatz 2 des Übereinkommens gegen den Beitritt Senegals eingelegt. Das Übereinkommen ist nach Artikel 12 Absatz 3 des Übereinkommens somit im Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu Senegal nicht in Kraft getreten.

III.

 

Ferner haben gegenüber der Regierung der Niederlande in deren Eigenschaft als Verwahrer des Haager Übereinkommens

Niederlande

am 17. Januar 2023

Österreich

am 12. Januar 2023

Einspruch nach Artikel 12 Absatz 2 des Übereinkommens gegen den Beitritt Senegals eingelegt.

IV.

 

Österreich hat am 30. Januar 2023 gegenüber der Regierung der Niederlande in deren Eigenschaft als Verwahrer des Haager Übereinkommens seinen Einspruch nach Artikel 12 Absatz 2 des Übereinkommens gegen den Beitritt der Dominikanischen Republik zurückgezogen.

 

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 30. Januar 2023 (BGBl. 2023 II Nr. 42).

 

Berlin, den 20. Februar 2023

 

Auswärtiges Amt

Im Auftrag

Tania von Uslar-Gleichen