|
veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2023 Teil II Nr. 262, ausgegeben zu Bonn am 6. September 2023 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen Vom 31. August 2023 Das Haager Übereinkommen vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssaschen (BGBl. 1977 II S. 1452, 1453) wird nach seinem Artikel 28 Absatz 3 für |
|
|
Aserbaidschan * nach Maßgabe von bei Hinterlegung der Beitrittsurkunde abgegebenen Erklärungen nach Artikel 21 des Übereinkommens |
am 1. September 2023 |
|
in Kraft treten. Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 17. Januar 2023 (BGBl. 2023 II Nr. 67). Berlin, den 31. August 2023 Auswärtiges Amt Im Auftrag Tania von Uslar-Gleichen |
|
|
* Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden im Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net einsehbar. Gleiches gilt für die ggf. gemäß Übereinkommen zu benennenden Zentralen Behörden oder Kontaktstellen. |
|