veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2023 Teil II Nr. 292

ausgegeben zu Bonn am 16. Oktober 2023

 

 

Bekanntmachung

über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens zur Befreiung

ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation

 

Vom 12. Juni 2023

 

 

Das Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (BGBl. 1965 II S. 875, 876) wird nach seinem Artikel 12 Absatz 3 für

China*
nach Maßgabe von bei Hinterlegung der Beitrittsurkunde abgegebenen Erklärungen

am 7. November 2023

in Kraft treten.

 

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 12. Juni 2023 (BGBl. 2023 II Nr. 162).

 

Berlin, den 21. September 2023

 

Auswärtiges Amt

Im Auftrag

Dr. Wiebke Rückert

*Vorbehalte und Erklärungen:

Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden im Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net einsehbar. Gleiches gilt für die ggf. gemäß Übereinkommen zu benennenden Zentralen Behörden oder Kontaktstellen.