veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2023 Teil II Nummer 80, ausgegeben zu Bonn am 17. März 2023
Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens über den internationalen Schutz von Erwachsenen
Vom 13. März 2023
Das Haager Übereinkommen vom 13. Januar 2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen (BGBl. 2007 II S. 323, 324) wird nach seinem Artikel 57 Absatz 2 Buchstabe a für |
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Malta * nach Maßgabe eines bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde abgegebenen Vorbehalts nach Artikel 56 Absatz 1 zu Artikel 51 Absatz 2 des Übereinkommens |
am 1. Juli 2023 |
in Kraft treten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 15. August 2022 (BGBl. II S. 506).
Berlin, den 13. März 2023
Auswärtiges Amt Im Auftrag Tania von Uslar-Gleichen |
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* Vorbehalte
und Erklärungen: Vorbehalte
und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands,
werden im Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in
englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Haager Konferenz
für Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net einsehbar. Gleiches
gilt für die ggf. gemäß Übereinkommen zu benennenden Zentralen Behörden oder
Kontaktstellen. |